Fiskalisierung

Wir können steuersachliches Genehmigungsvorgehen in Ungarn, Rumänien und in der Slowakei durchführen, sowie in diesen und auch in anderen Ländern an deren in Karft seiende steuersachliche Regelungen entsprechende IT-Anpassungen und die Integration der Geschäftssysteme für unseren Kunden durchführen. Ob es sich um die vollständige Integration des Systems oder nur um die Erwerbung der steuersachlichen Genehmigungen für eine dritte Partei, oder um die lokale Unterstützung der in anderen Länder funktionierende IT-Support-Gruppen handelt, können Sie auf uns zählen. Wir sind bewandert in den der verschiedenen steuersachlichen Voraussetzungen entsprechenden IT-Prozessen in der ganzen mitteleuropäischen Region.

2013 wurde das Steuersachliche Gesetz wesentlich geändert. Die Hauptkonzeption war von der Seite der Regierung, dass alle POS-Terminale und Kassen in das online-System integriert werden soll, die die Daten über die Transaktionen direkt in das Zentrum von NAV (Nationales Steuer- und Zollamt) schicken. Nach zahlreichen Änderungen wurde es eindeutig, dass die bisher verwendeten steuersachlichen Systemen in der neuen steuersachlichen Umgebung für die neuen Vorschreibungen und Anforderungen schon nicht geeignet sind. Deshalb sollen diese Systeme zum Teil oder vollständig getauscht werden, die bis Ende 2014 die Marktteilnehmer gemacht haben mussten.

Die SRS Informatik Kft (früher Synergon Retail Systems Kft) nimmt seit den 90-er Jahren an der Implementation von Steuerkontrollprozessen teil. Seit der Gesetzesänderung im Jahr 2013 hat sich die Firma mit weiteren Erfahrungen bereichert, daneben hat sie sich pro-aktiv als Ratgeber bei der Entwicklung und Ausprüfung der Adóügyi Ellenőrző Egység  (Steuersachliche Kontrolleinheit) beteiligt, um diese IT-Geräte restlos den Vorschreibung zu entsprechen und ungestört funktionieren zu können. Unser als Spezialisten gesammeltes Wissen möchten wir verfügbar für jedes Unternehmen machen, das neben den grundsätzlichen Funktionen solche Systeme verwenden möchte, die den eigenen Geschäftsgang und Arbeitsgang effektiv unterstützt.

Die SRS Informatika Kft verfügt über seine eigenen steuersachlichen Erlaubnis (A030, A045, A047). Im Weiteren nehmen wir auch an mehreren, unterschiedlichen Fiskalisierungsprojekten als Tester, als Ratgeber oder als dritte Partei teil.

 

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